Bestimmung des Teilwerts eines Grundstücks im finanzgerichtlichen Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung
Leitsatz
1. Bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern besteht die Vermutung, dass der Teilwert der nachfolgenden Bilanzstichtage noch
den Anschaffungskosten entspricht.
2. Hat jedoch der Antragsteller im finanzgerichtlichen Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung substantiiert die Möglichkeit
dargetan, dass der Wert eines Grundstücks unter die Anschaffungskosten gefallen sein kann, so ist ihm nicht zuzumuten, seinen
Vortrag durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens zu untermauern. Vielmehr hat das Gericht den Teilwert selbst zu ermitteln
und ggf. in einem sich anschließenden Hauptsacheverfahren durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen.
Tatbestand
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1918 Nr. 23 StuB-Bilanzreport Nr. 13/2010 S. 513 DAAAD-27917
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 24.06.2009 - 3 V 1829/08
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