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StuB 13/2010 S. 513

Unrichtige Darstellung (§ 331 HGB) im Fall der sofortigen Vereinnahmung von Mietgarantiegebühren

Erhält eine Kapitalgesellschaft zu Beginn einer mehrjährigen Vertragslaufzeit einmalig Mietgarantiegebühren als Gegenleistung für ein den gesamten Vertragszeitraum abdeckendes Mietgarantieversprechen, so können diese bereits im Jahr der Vereinnahmung in voller Höhe als Ertrag in der Handelsbilanz ausgewiesen werden, soweit gleichzeitig die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gem. § 249 Abs. 1 HGB in ausreichender Höhe erfolgt. Das Unterlassen der Bildung passiver Rechnungsabgrenzungsposten i. S. des § 250 Abs. 2 HGB erfüllt nicht den Straftatbestand der unrichtigen Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft gem. § 331 Nr. 1 und Nr. 2 HGB ( NWB UAAAD-45500).

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