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Mittelbare Bedeutung des aktienrechtlichen Minderheitenschutzes für die Eigenkapitalqualität ewig laufender Genussrechte
I. Sachverhalt
Die U-AG hat Ende 01 Genussscheine emittiert. Die Genussrechtsbedingungen sehen Folgendes vor:
ewige Laufzeit,
jedoch mit erstmals nach zehn Jahren, sodann jährlich ausübbarem Kündigungsrecht der Emittentin,
Verzinsung zu (marktgerechten) 6 % in den ersten zehn Jahren und 12 % danach,
wobei der Zins jedoch nur zu zahlen ist, wenn für das betreffende Jahr eine Ausschüttung an die Aktionäre beschlossen wird (sog. gewinnabhängige, nicht gewinn- oder erfolgsorientierte Verzinsung),
Nachholung der unterlassenen Verzinsung, wenn in Folgejahren eine Ausschüttung beschlossen wird, insoweit als durch die Nachholung kein Bilanzverlust entstehen würde.
Die Aktien der U-AG sind breit gestreut. Sie ist ein prosperierendes, ausreichend mit Eigenkapital und liquiden Mitteln ausgestattetes Unternehmen und hat daher in der Vergangenheit stets Dividenden ausgeschüttet. Entsprechendes ist auch für die Zukunft zu erwarten.
Die U-AG beabsichtigt den Ausweis des Emissionserlöses im Eigenkapital.
II. Fragestellung
Ist ein Ausweis des Genussrechtskapitals im Eigenkapital zulässig?