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Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Der BFH hat sich in der letzten Zeit mehrfach mit dem Thema Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen beschäftigen müssen. So hat er in seinem Beschluss v. - VIII B 186/09 NWB RAAAD-34540 bestätigt, dass Abschlusskosten für Lebensversicherungen nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Auch ein an einen Vermögensverwalter gezahltes sog. Strategieentgelt rechnete der BFH den Anschaffungskosten für den Erwerb der Kapitalanlagen zu (, BStBl 2010 II S. 469).
In zwei weiteren Verfahren ( NWB BAAAD-45058 und VIII R 11/07 NWB RAAAD-45057) war die Berücksichtigung von Vermögensverwaltungsgebühren als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen streitig. Die Verwaltung teilte die Verwaltungsgebühren auf die Einkünfte nach § 20 EStG und § 23 EStG entsprechend den hierzu erlassenen Verwaltungsanweisungen auf ( NWB EAAAB-35505). Danach wurden auf der Grundlage der Depotbestände vom 31. 12. die jeweiligen Wertpapiere den Gruppen sog. ertragbringender bzw. ertragloser Papiere zugeordnet. Des Weiteren errechnete das Finanzamt die Summe der in jedem Portfolio im Laufe des ...