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NWB-EV Nr. 7 vom Seite 246

Geldanlage 2010: Aktuell anhängige Verfahren beim EuGH, BVerfG und BFH im Überblick

In welchen Fällen Anleger ihre Steuerbescheide offen halten sollten

von Robert Kracht, Bonn

Die Hauptstreitpunkte in den zahlreichen anhängigen Verfahren vor dem BVerfG, EuGH und BFH zur Geldanlage beziehen sich nicht nur auf die §§ 20 und 23 EStG, sondern auch auf InvStG und ErbStG sowie die Anwendung von Halbeinkünfteverfahren und Regelungen zu geschlossenen Fonds. Ihre Mandanten sollten sich daher die über § 363 AO bestehenden Möglichkeiten auf ein Ruhen des Einspruchsverfahrens kraft Gesetzes nicht entgehen lassen, um am positiven Ausgang der Verfahren zu partizipieren. Der Beitrag soll Ihnen einen Überblick über die derzeit strittigen Sachverhalte mit Praxisrelevanz geben, damit die Bescheide zu den einzelnen Punkten weitestgehend offen bleiben können.

I. Das ruhende Verfahren

Die stetig ansteigende Zahl der Einsprüche resultiert nicht zwingend aus zunehmenden Fehlern des Finanzamts, sondern vorrangig aus dem Hinweis auf ein anhängiges Musterverfahren. Immer mehr Steuerpflichtige hängen sich an ein Verfahren Dritter an, um vom positiven Ausgang zu profitieren, ohne Kosten, eigene rechtliche Begründungen oder Risiken. Dies ist bei der Geldanlage besonders wichtig, da – anders zu vielen anderen Sachverhalten – in diesem Bereich derzeit keine vorläuf...

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