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Urlaubsansprüche trotz Arbeitsunfähigkeit
Rechtliche Folgen der neuen BAG-Rechtsprechung zum Urlaub bei krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten
[i]EuGH, Urteile v. 20. 1. 2009 - Rs.C-350/06 NWB XAAAD-03599 und Rs. C-520/06 NWB SAAAD-03608 Der EuGH hat in seinen Entscheidungen v. das deutsche Urlaubsrecht auf den Kopf gestellt. Das BAG hat diese zum Anlass genommen, seine jahrzehntelange Rechtsprechung zum Erlöschen des Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruchs bei fortdauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraums nach § 7 Abs. 3 BUrlG aufzugeben. Dies führt zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen für die Arbeitgeber. Bei Langzeiterkrankten besteht nun die Gefahr, dass sich Urlaubsansprüche (gesetzlicher Mindesturlaub sowie eventueller Mehrurlaub) und daraus folgende Urlaubsabgeltungsansprüche über Jahre hinweg anhäufen können. Vor diesem Hintergrund werden Unternehmen unter bilanziellen Gesichtspunkten die Bewertung der Urlaubsansprüche von Langzeiterkrankten überprüfen und entsprechende Rückstellungen bilden müssen. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die Behandlung von Urlaubsansprüchen langzeiterkrankter Arbeitnehmer verschaffen und eine Einschätzung hinsichtlich zu bildender Rückstellungen ermöglichen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in NWB 27/2010 S. 2111.
I. Rechtsprechungsänderung
[i]Bisherige Rechtsprechung sah Verfall des
Urlaubsanspruchs spätestens am 31. 3. des Folgejahres
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