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Ungeklärte Rechtsfragen der tatsächlichen Verständigung
Rechtsnatur – Anwendungsbereiche – Voraussetzungen
[i]BMF, Schreiben v. 30. 7. 2008, BStBl 2008 I S. 831Die tatsächliche Verständigung ist ein geeignetes Mittel, um bei einem strittigen Sachverhalt Unklarheiten oder Ungewissheiten zu beseitigen, ohne dass ein für den Steuerpflichtigen letztlich nicht zu vertretender Aufwand entsteht. Gleichzeitig wird die tatsächliche Verständigung im Interesse der Finanzverwaltung liegen, weil sie geeignet ist, Rechtsbehelfs- und Klageverfahren zu vermeiden, da Zweifelsfragen bereits im Vorwege mit dem Steuerpflichtigen abgestimmt [i]Baum, NWB F. 2 S. 9957; Janssen, NWB 25/2010 S. 1994werden können. Da es sich bei der tatsächlichen Verständigung um ein von der Rechtsprechung entwickeltes Rechtsinstitut handelt, welches bislang keine gesetzliche Grundlage in der AO hat, ist es nachvollziehbar, dass verschiedene Aspekte nach wie vor als umstritten bzw. als ungeklärt anzusehen sind. Es ist insofern zu begrüßen, dass das BMF in seinem Schreiben v. (BStBl 2008 I S. 831) zu den Voraussetzungen und den Folgen der tatsächlichen Verständigung recht umfangreiche Ausführungen vorgenommen hat. Einige sehr wesentliche Aspekte der tatsächlichen Verständigung sind jedoch auch nach dem Ergehen dieses Schreibens weiterhin offen.