Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 27 | Bilanzierung: Bearbeitungsgebühren öffentlich geförderter Kredite

Muss der Darlehensschuldner für Nebenkosten, die Kreditinstitute bei der Gewährung von Darlehen verlangen, einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden? Diese Frage muss demnächst der BFH entscheiden. Im anhängigen Streitfall hatte ein Unternehmer für öffentlich geförderte Kredite Bearbeitungsgebühren gezahlt.

Für bilanzierende Unternehmer ist das nächste anhängige Verfahren interessant. Es geht um die Frage: Ist ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden für eine Bearbeitungsgebühr, die im Zusammenhang steht mit öffentlich geförderten Darlehen? Das Finanzgericht Köln hat als Vorinstanz die Zulassung der Revision so begründet: „Die zutreffende Behandlung öffentlich geförderter Kredite stellt ein Massenphänomen dar, für das durch eine Leitentscheidung des Bundesfinanzhofs Rechtsklarheit geschaffen werden sollte.” – Nun, sehen wir uns dieses Massenphänomen also einmal etwas genauer an.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Anders ausgedrückt: Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

Steuern mobil