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Mietrecht | Mietminderung bei Wohnflächenunterschreitung
Ein Mangel der Mietwohnung aufgrund einer Flächenabweichung kann auch dann vorliegen, wenn der schriftliche Mietvertrag keine Angaben zur Wohnfläche enthält. Im entschiedenen Fall waren dem schriftlichen Mietvertrag keine Angaben zur Größe der Wohnung zu entnehmen. Die Wohnung war von einer Immobilienmaklerin mit folgender Annonce in der Zeitung angeboten worden: „… 3 ZKB-DG, Balkon, ca. 76 m², Parkett, EBK, DM 890,- + NK”. Vor Abschluss des Mietvertrags wurden der Mieterin eine Grundrissskizze sowie eine detaillierte Wohnflächenberechnung übergeben, in der die Gesamtgröße der Wohnung mit 76,45 Quadratmetern ausgewiesen war. Die Mieterin hat mit der Begründung, die Wohnung habe lediglich eine Wohnfläche von 53,25 Quadratmetern, u. a. die Rückzahlung überzahlter Miete geltend gemacht. Nach ...