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Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit und die Folgen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2042Mit (BStBl 2010 I S. 239) hat die Verwaltung zu den Auswirkungen der Änderungen im Rahmen des BilMoG v. (BGBl 2009 I S. 1102) Stellung genommen. § 5 Abs. 1 EStG i. d. F. des BilMoG ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009, d. h. für Wirtschaftsjahre, die nach dem enden, anzuwenden. Danach ist die Ausübung steuerrechtlicher Wahlrechte nicht mehr an die Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz gebunden.
Maßgeblichkeitsgrundsatz und die Durchbrechung
[i]Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer BuchführungDie allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätze zur Aktivierung, Passivierung und Bewertung der einzelnen Bilanzposten wurden durch das BilMoG nicht geändert und sind für die steuerliche Gewinnermittlung weiterhin maßgeblich. Festzuhalten bleibt aber auch, dass durch den Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit steuerrechtliche Wahlrechte – neben bereits bestehenden steuerrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorbehalten – eine neue Bedeutung erlangen. [i]Durchbrechung des Grundsatzes der Maßgeblichkeit durch steuerrechtliche Ansatz- und BewertungsvorbehalteLiegen eigenständige steuerrechtliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte vor, kann der Maßgeblichkeitsgrundsatz durchbrochen werden. Dieser Grundsatz galt gem. § 5 Abs. 6 EStG außerhalb von steuerrechtlichen Wahlrechten auch schon vor dem BilMoG. Nunmehr gilt diese Autonomie auch...