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Änderungsprotokoll zum DBA Irland
Das BMF hat das Änderungsprotokoll vom zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer veröffentlicht. [i]Änderung des Art. XXIIDas Protokoll sieht eine Änderung des Art. XXII des DBA Irland vor, das am in Dublin unterzeichnet wurde.
Zukünftig soll in Art. XXII Abs. 2 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 geregelt sein, dass bei Einkünften aus Dividenden Satz 1 nur für Dividenden gilt, die einer in der Bundes- S. 431republik ansässigen Gesellschaft (statt bisher: Kapitalgesellschaft) von einer in Irland ansässigen Gesellschaft (statt bisher: Kapitalgesellschaft) gezahlt werden, deren stimmberechtigte Anteile zu mindestens 10 % (bisher: 25 %) der erstgenannten Gesellschaft gehören.
Zudem wird der bisherige Art. XXII Abs. 2 Buchst. a Doppelbuchst. bb ersetzt. Schließlich wird Art. XXII Abs. 2 Buchst. b letzter Satz aufgehoben.
[i]Inkrafttreten und die AnwendungIm zweiten und letzten Artikel des Änderungsprotokolls werden das Inkrafttreten und die Anwendung des Protokolls geregelt, dessen Ratifikationsurkunden so schnell wie möglich ausgeta...