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Generationslücke durch Betriebsverpachtung überbrücken
Unternehmensnachfolge auf Raten
In der Praxis sind zahlreiche Gestaltungsalternativen für eine optimale Unternehmens-Nachfolgeregelung bekannt. Dazu zählen unentgeltliche Betriebsüberlassungen durch Schenkungen, entgeltliche Betriebs- oder Teilbetriebsüberlassungen an Abkömmlinge – und natürlich auch der Unternehmensverkauf an Dritte. Insbesondere durch die Neuregelungen des Erbschaftsteuergesetzes gewinnen Unternehmensnachfolgen durch Nießbrauch an Gewerbebetrieben wieder große Bedeutung. Speziell zu den Möglichkeiten der Unternehmensübertragung auf Nießbrauchbasis ist nach Verabschiedung des neuen Erbschaftsteuergesetzes in den Fachmedien umfangreich berichtet worden. Eine Gestaltungsvariante ist jedoch nicht Gegenstand umfangreicher Berichterstattung: Die Betriebsverpachtung als Instrument der Überbrückung einer Generationslücke oder auch als endgültige Nachfolgeregelung.
I. Generationslücke überbrücken
Viele Unternehmer haben den Wunsch, sich im Alter zwischen 50 und 65 Jahren aus der operativen Verantwortung zurückzuziehen. Häufig lässt sich zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht beurteilen, ob die familiären Nachkommen geeignet und an einer Nachfolgeregelung interessiert sind. In derartigen Situationen möchten Unternehm...