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NWB BB 7/2010 S. 201

Weiterbildung: Kosten sparen mit Bildungsprämie

Wenn Sie oder Ihre Mandanten sich weiterbilden möchten, kostet das sowohl Zeit als auch Geld. Von Letzteren können Sie sich zumindest teilweise entlasten, da der Staat beruflich bedingte Fortbildungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen finanziell unterstützt. Sie können noch in diesem Jahr unter bestimmten Voraussetzungen Prämiengutscheine von bis zu 500 € erhalten. Hierfür müssen lediglich folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie oder Ihre Mandanten müssen erwerbstätig sein;

  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt höchstens 25.600 € (Verheiratete das Doppelte);

  • Sie suchen eine Beratungsstelle auf, mit der das Weiterbildungsangebot besprochen und ausgewählt wird, und

  • Sie haben in 2010 noch keinen Prämiengutschein erhalten.

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