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Schweiz | Verbesserter Steuerabzug bei Aus- und Fortbildungskosten geplant
Der Schweizer Bundesrat hat Mitte April 2010 einen Gesetzentwurf zur Abzugsfähigkeit von freiwilligen beruflichen Umschulungen und für einen Berufsaufstieg bei der Einkommensteuer des Bundes und der Kantone dem Parlament vorgelegt. Bisher sind nur Kosten im Zusammenhang mit der aktuellen Berufstätigkeit abgezogen worden. Während für den Bund der Maximbetrag für Kurskosten 4.000 CHF betragen soll, können die Kantone selbst eine Obergrenze festlegen.