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Fortführung einer Ansparabschreibung bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GbR
(1) Die nach § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG erforderliche „voraussichtliche” Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts setzt gem. rkr. Urteil des NWB YAAAD-24673 eine hinreichende Konkretisierung der geplanten Investition voraus. Eine positive Prognoseentscheidung ist nicht zu treffen, wenn die Rücklage erst wenige Tage vor Ablauf des Investitionszeitraums gebildet und erst nach Ablauf des Investitionszeitraums beim FA beantragt wird. (2) Die in einem Einzelunternehmen gebildete Ansparabschreibung kann in einer GbR fortgeführt werden, sofern das Einzelunternehmen gem. § 24 UmwStG zu Buchwerten in die GbR eingebracht wird.