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LG Detmold 21.08.2001 3 T 245/01

Rechtsberatung; | Testamentsvollstreckung durch Banken

Eine Bank oder Sparkasse bedarf nach dem Urt. des LG Detmold v. - 3 T 245/01 (WM 2001, 2441) für die geschäftsmäßige Übernahme einer Testamentsvollstreckung keiner Erlaubnis nach dem RBerG. Die Kammer folgt ausdrücklich nicht dem kontrovers diskutierten Urteil des OLG Karlsruhe (ZIP 1993, 1411 = NJW-RR 1994, 236), das eine Erlaubnispflicht nach dem RBerG annahm (ebenso nunmehr auch ). Vgl. zum Streitstand Rennen/Caliebe, RBerG, 3. Aufl. 2000, Art. 1 § 3 Rn. 49.

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