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Finanzgerichtsordnung | AdV bei Konflikt über Qualifikation spanischer Personengesellschaft
Der ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Vermögens, die von einer vermögensverwaltend tätigen, jedoch i. S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG 2002 gewerblich geprägten spanischen Personengesellschaft erzielt werden, an der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen beteiligt sind, unterliegen nach Art. 13 Abs. 3 DBA Spanien der deutschen und nicht nach Art. 13 Abs. 2 DBA Spanien als Betriebstättengewinne der spanischen Besteuerung (Anschluss an NWB HAAAD-44648; entgegen BStBl 1999 I S. 1076, Tz. 1.1.5.1, jetzt BStBl 2010 I S. 354, Tz. 4.2.1 i. V. mit Tz. 4.1.3.3.2). (2) Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Besteuerung des in Deutschland ansässigen Gesellschafters einer spanischen, nach dortigem im Gegensatz zum deutschen Recht steuerlich ...BStBl 1998 I S. 557BStBl 2010 I S. 354BStBl 2009 II S. 414