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Doppelbesteuerung | Zinseinkünfte einer US-Partnership mit inländischen Gesellschaftern
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Zinserträge aus der Anlage von Mieteinnahmen in den USA belegener Immobilien sind keine Einkünfte „jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens” i. S. von Art. 6 Abs. 3 DBA USA 1989 a. F. (2) Zinserträge, die von einer i. S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG 1990 gewerblich geprägten, aber vermögensverwaltend tätigen US-amerikanischen Personengesellschaft erzielt werden, an der unmittelbar oder mittelbar in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen beteiligt sind, unterliegen grds. als Zinseinnahmen i. S. von Art. 11 Abs. 1 DBA USA 1989 a. F. der deutschen und nicht als gewerbliche Gewinne eines Unternehmens i. S. von Art. 7 Abs. 1 DBA USA 1989 a. F. der US-amerikanischen Besteuerung (entgegen BStBl 1999 I S. 1076, Tz. 1.1.5.1, jetzt BStBl 2010 I S. 354, Tz. 2.2.1). (3) Für die Frage...