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NWB Nr. 25 vom Seite 1951

Das Erbscheinsverfahren nach dem neuen FamFG

Ursula Zehentmeier

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1986Das Erbscheinsverfahren ist in der Praxis eine beliebte Möglichkeit, Fragen der Wirksamkeit oder Echtheit von Testamenten oder nach der Testierfähigkeit des Erblassers im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch das Nachlassgericht klären zu lassen. Durch das am in Kraft getretene Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) haben sich auch im Erbscheinsverfahren Neuerungen ergeben. Außerdem ist auf einen aktuellen Beschluss des LG Saarbrücken zur Verteilung von Kosten für Sachverständigengutachten hinzuweisen.

Das Erbscheinsverfahren im Vergleich zum Zivilprozess

[i]Definition des ErbscheinsDer Erbschein stellt ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts dar, das beurkundet, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Der Erbe benötigt ihn in der Praxis vielen Stellen gegenüber (z. B. Banken, Grundbuchamt, Handelsregister), um sein Erbrecht nachzuweisen.

[i]Zivilprozessuale Feststellungsklage als alternative VerfahrensartNeben dem Erbscheinsverfahren ist die gerichtliche Überprüfung des behaupteten Erbrechts auch durch eine zivilprozessuale Feststellungsklage möglich. Die Feststellungsklage vor den ordentlichen Gerichten hat den Vorteil, dass ...

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