Elektronischer Rechtsverkehr; Klageerhebung per E-Mail; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Leitsatz
Eine ohne qualifizierte elektronische Signatur als E-Mail übersandte Klageschrift erfüllt nicht die Voraussetzungen des §
52 a FGO i.V.m. der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Hamburg vom ; auf das allgemeine Schriftformerfordernis
des § 64 Abs. 1 FGO kann insoweit nicht zurückgegriffen werden. Zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und zur
Reichweite der Fürsorgepflicht des Gerichts im elektronischen Rechtsverkehr.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 452 Nr. 7 EFG 2010 S. 1333 Nr. 16 LAAAD-44505
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 30.03.2010 - 6 K 93/08
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