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Das Lifo-Verfahren in der Handels- und Steuerbilanz
Änderungen durch das BilMoG
Aufgrund der Neufassung des § 256 HGB durch das BilMoG sind ab 2010 als Bewertungsvereinfachungsverfahren bei der Bewertung des Vorratsvermögens nur noch das Fifo- und das Lifo-Verfahren zulässig. Beim Lifo-Verfahren gelten die zuletzt angeschafften Vorräte als zuerst verbraucht, d. h. die zuerst angeschafften Vorräte bilden die Basis für die Vorratsbewertung. Im Folgenden werden die verschiedenen Methoden des Lifo-Verfahrens mit Beispielsfällen dargestellt, und die Vereinbarkeit mit den GoB wird geprüft.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Bedeutung des Lifo-Verfahrens
Sowohl handels- als auch steuerbilanziell gilt für das Umlaufvermögen der Grundsatz der Einzelbewertung der Vermögensgegenstände oder Wirtschaftsgüter anhand ihrer individuellen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Das Lifo-Verfahren ( last in – first out) bezeichnet ein Verfahren zur vereinfachten buchhalterischen Ermittlung der Buchwerte gleichartiger Gegenstände des Vorratsvermögens, bei dem die zeitliche Reihenfolge der Zu- und Abgänge Grundlage der Bewertung ist.
[i]Inventurpflicht beachten!Die Anwendung der Lifo-Methode entbindet allerdings nicht von der Inventur...