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BBK Nr. 12 vom Seite 535
Bilanzpolitik nach dem „IFRS for SMEs"-Standard
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 559Die IFRS-SME-Rechnungslegung enthält – ebenso wie die HGB- oder die IFRS-Rechnungslegung – sowohl Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte als auch Ermessensspielräume. Zu unterscheiden sind dabei die Wahlrechte bei einer laufenden IFRS-SME-Rechnungslegung von denen, die im Zuge der Umstellung auf die IFRS-SME-Rechnungslegung auftreten.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in BBK 12/2010 S. 559.
I. Wahlrechte in der laufenden IFRS-Rechnungslegung
Die IFRS-SME-Rechnungslegung enthält folgende (echte) Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Ermittlung der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten für austauschbare Vorratsvermögenswerte nach der
Durchschnittskostenmethode oder der Lifo-Methode (IFRS-SME 13.17). |
Bewertung der Beteiligungen an
Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen und assoziierten
Unternehmen zu Anschaffungskosten oder zu beizulegenden Zeitwerten im separaten
Einzelabschluss (IFRS-SME 9.26). |
[i]Umfang der
WahlrechteErfassung versicherungsmathematischer Gewinne und
Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen im Periodenergebnis oder im
sonstigen Gesamtergebnis (IFRS-SME 28.24). |
Bilanzierung und Bewertung der
F... |