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Arbeitsrecht | Kürzung von Sonderzahlung wegen längerer Krankheit
Der Arbeitgeber darf Mitarbeitern Sonderzahlungen im Rahmen einer internen betrieblichen Übung wegen längerer Krankheit kürzen, im Einzelfall auch bis auf Null. Der Streitfall betraf den Anspruch einer Frau auf Weihnachtsgeld für 2008. Der Arbeitgeber durfte die Zahlung in Höhe eines zusätzlichen Bruttomonatsgehalts mit dem Hinweis verweigern, [i]Zur Modifikation von Entgeltbestandteilen s. Feddersen, NWB 17/2010 S. 1348die Arbeitnehmerin sei im streitgegenständlichen Jahr fast sechs Monate arbeitsunfähig erkrankt gewesen und zuvor durch Aushang und jährlich im Rahmen der Lohnabrechnungen für den November über die Kürzungsmöglichkeit bei Arbeitsunfähigkeitszeiten auf der Grundlage des § 4a EFZG informiert worden.