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BGH 15.04.2010 IX ZB 175/09, NWB 24/2010 S. 1886

Insolvenzrecht | Versagung der Restschuldbefreiung bei Verletzung einer Auskunftspflicht

Die Verletzung der Auskunftspflicht über erworbene Geschäftsanteile an einer GmbH und ein Geschäftsführeramt kann die Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO rechtfertigen. Der Schuldner hat den Erwerb und die Übernahme unverzüglich anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die Auskunftspflicht liegt auch vor, wenn der [i]BGH, Beschluss v. 11. 2. 2010 - IX ZB 126/08 NWB EAAAD-39180 Schuldner aus der Tätigkeit keinen wirtschaftlichen Erfolg erzielt hat. Die Versagung der Restschuldbefreiung ist auch nicht unverhältnismäßig.

Anmerkung:

Die Entscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit aktiver Auskunftserteilung, die sich nicht in Angaben auf Nachfrage des Gerichts erschöpfen darf. Die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten sind auch per se unverzüglich nach Verwirklichung des anzeigepflichtigen Sachverhalts zu erfüllen. Dies g...

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