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Gewerbesteuer | Steuerbefreite GmbH als Organträgerin
Der ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Eine GmbH, die ein Alten- und Pflegeheim betreibt, das gem. § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG 2002 von der Gewerbesteuer befreit ist, kann Organträgerin einer gewerbesteuerlichen Organschaft mit einer Tochtergesellschaft sein, die im Auftrag der GmbH Dienstleistungen (hier: Zubereitung von Speisen und Reinigungsarbeiten) für das Heim erbringt. (2) Der der Organträgerin in diesem Fall zuzurechnende Gewerbeertrag der Organgesellschaft wird nicht von der Gewerbesteuerbefreiung umfasst.
Die für den gewerbesteuerbefreiten Organträger unerfreuliche Beurteilung ist Folge der Grundsatzwürdigung der Organschaft im Gewerbesteuerrecht: Die Organgesellschaften unterhalten selbständige Gewerbebetriebe. Hätte die Klägerin die Verpflegung der Bewoh...