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Bilanzierung | Wertaufholungsgebot verfassungsgemäß
Nach dem verstößt das durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. (BGBl 1999 I S. 402) eingeführte Wertaufholungsgebot auch insoweit nicht gegen die Verfassung, als davon Teilwertabschreibungen erfasst werden, die mehr als zehn Jahre vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgenommen worden waren.
Der BFH hatte zwei Fragen von grds. Bedeutung zu entscheiden. Einmal die Frage, ob das ab 1999 geltende Wertaufholungsgebot verfassungsgemäß ist und insbesondere nicht den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzt; zum anderen aber das am Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) zu messende Rückwirkungsproblem, die Frage nämlich, ob auch Wertaufholungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des Wertaufholungsgebots [i]BVerfG, Beschluss v. 12. 5. 2009 - 2 BvL 1/00, BStBl 2009 II S. 685verfassungsrechtlich unbedenklich sind. Die Beantwortung der erst...BStBl 1985 II S. 181