Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vollverzinsung und steuerlicher Zinssatz verfassungsgemäß
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAD-44277 Das NWB UAAAD-29540 dem Gesetzgeber bescheinigt, dass er die Höhe von Nachzahlungszinsen ohne Verstoß gegen das Übermaßverbot auf 6 % pro Jahr festsetzen darf. Zinsen dürften zudem grds. auch dann erhoben werden, wenn das Finanzamt für die späte Steuernachforderung verantwortlich sei.
Rügen des Beschwerdeführers im Ausgangsfall
Mit seiner Verfassungsbeschwerde hatte der Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 20 Abs. 3 GG und von Art. 3 Abs. 1 GG gerügt. Die Auslegung von § 233a AO und § 227 AO führe in den Fällen, in denen die verzögerte Steuerfestsetzung allein durch die Finanzverwaltung verursacht werde, zu einer ungerechten Mehrbelastung. Die Festsetzung der Zinsen verletze zudem das Übermaßverbot. Die Verfassungsbeschwerde wurde von der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.
Vollverzinsung überschreitet nicht gesetzgeberischen Gestaltungs- und Typisierungsspielraum
[i]Hinreichend gewichtiger DifferenzierungsgrundDer Gesetzgeber habe sich mit der Entscheidung für die Vollverzinsung in § 233a AO im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungs- und Typisierungsspielraums gehalten. Für die mit der nach § 233a AO typisierten Festsetzung der Nachzahlungszinsen einhe...