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Sozietätsgründung durch Einbringung einer Einzelpraxis
Fallgruppen und Gestaltungsvarianten
[i]Schoor/Fischer/ Ueberfeldt, Kauf und Bewertung einer Steuerberatungspraxis, NWB Verlag, 4. Aufl. Mai 2010. ISBN: 978-3-482-51214Freiberufliche Praxen haben oft einen erheblichen Wert, der u. a. bei Sozietätsgründungen zutage tritt. In diesen Fällen ist von erheblicher Bedeutung, ob bzw. wann die stillen Reserven versteuert werden müssen und sodann dafür die Veräußerungsprivilegien beansprucht werden können (§ 18 Abs. 3 i. V. mit § 16 Abs. 4, § 34 Abs. 1 und 3 EStG). Bei Einbringung in eine Personengesellschaft räumt § 24 UmwStG grds. ein Wahlrecht ein zwischen Buchwertfortführung ohne Versteuerung stiller Reserven und dem Ansatz eines höheren Werts, maximal des gemeinen Werts, unter entsprechender Versteuerung der aufgedeckten stillen Reserven. Dieses Wahlrecht gilt unbestritten auch für Freiberufler, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Das Wahlrecht weicht jedoch einem Gewinnrealisierungszwang, soweit der einbringende Freiberufler eine „Zuzahlung” in sein Privatvermögen erhält. Zu den einzelnen Fallgestaltungen gibt es richtungweisende Rechtsprechung des BFH. Ihre Tragweite und die danach gelösten und noch offenen Probleme sind Gegenstand des folgenden Musterfalls.
I. Ausgangssachverhalt
[i]Aus Einzelkanzlei wird GbR oder PartnerschaftsgesellschaftDer 55 Jahre alte A ist in Mainz als selbständiger Steuerberater tätig. Er ermittelt seinen Gewinn durc...