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Bilanzierung schadstoffbelasteter Grundstücke
Rückstellungen für Sanierungsmaßnahmen und Teilwertabschreibungen
Mit Urteil v. (I R 77/01) hatte der BFH entschieden, dass schon bei Kenntnis der zuständigen Behörde von der Schadstoffbelastung eines Grundstücks und der dadurch bedingten Sanierungsverpflichtung ernsthaft mit der Inanspruchnahme aus dieser Verpflichtung gerechnet werden müsse. Zudem sei eine Teilwertabschreibung unabhängig von der Bildung einer Rückstellung für die Sanierungsverpflichtung zu prüfen. Das Urteil wurde bisher im BStBl. nicht veröffentlicht, mit vorliegendem Erlass hat das BMF hierzu nun Stellung genommen.
Rückstellung für Sanierungsmaßnahmen
Bei den durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen handelt es sich um eine der Höhe oder der Entstehung nach ungewisse Verbindlichkeit. Für diese ist eine Rückstellung zu bilden (R 5.7 Abs. 2 EStR 2008), wenn es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber einem anderen oder eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung handelt, die Verpflichtung vor dem Bilanzstichtag wirtschaftlich verursacht ist, mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist und die Aufwendungen in künftigen Wirtschaftsjahren nicht zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein Wirtschaftsgut führen.
Der Tatbestand einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung kan...