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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Kein Erbschaftsteuererlass wegen insolvenzbedingter Veräußerung des begünstigt erworbenen Betriebsvermögens
Der Wegfall der Vergünstigungen nach § 13a Abs. 5 ErbStG a. F. infolge einer insolvenzbedingten Veräußerung des Betriebsvermögens ist kein sachlicher Grund für einen Erlass gem. § 227 AO (Bezug: § 227 AO; § 13a Abs. 5 ErbStG a. F.).
Ein Erlass aus sachlichen Gründen kommt in Betracht, wenn die Einziehung der Steuer den Wertungen des Gesetzgebers derartig zuwiderläuft, dass sie unbillig erscheint. Eine solche Unbilligkeit liegt aber nur vor, wenn anzunehmen ist, dass der Gesetzgeber die Veräußerung – hätte er sie ausdrücklich geregelt – nicht der Besteuerung unterworfen hätte. Der Gesetzeszweck lässt aber nicht erkennen, dass der Gesetzgeber eine „Nachversteuerung” bei insolvenzbedingter Veräußerung ausschließen wollte.