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Bewertung von Rückstellungen nach ED/2010/1?
Nachdem vor nunmehr fünf Jahren im Juni 2005 ein Änderungsentwurf zum IAS 37 (ED IAS 37) veröffentlicht und von der Rechnungslegungspraxis kritisiert wurde, hat der IASB jüngst einen ergänzenden Standardentwurf (ED/2010/1) zur Klärung bestehender Zweifelsfragen veröffentlicht (vgl. Fischer, PiR 2010 S. 53). Ein Standard zur Bilanzierung nicht finanzieller Schulden soll im 3. Quartal 2010 verabschiedet werden.
Contra Dr. Andreas Haaker
Zunächst zeigt sich am IAS 37-Projekt, dass auch ein privater Standardsetter nicht immer mit Geschwindigkeit glänzt. Auch sind die Vorgehensweise des IASB im Standardsetting-Prozess und die fachliche Qualität der Vorschläge zu kritisieren: Kern des bereits 2005 vorgelegten ED IAS 37 sind Änderungen bei der Wahrscheinlichkeitsberücksichtigung im Rahmen der Rückstellungsbilanzierung. Zum einen werden die Wahrscheinlichkeitshürden (Wahrscheinlichkeit des Bestehens/Potenzialabflusses jeweils > 50 %) abgeschafft und zum anderen eine durchgängige Bewertung zum Erwartungswert vorgeschrieben. Dieses Vorgehen wurde zuvor in der Literatur vorgeschlagen (vgl. Haaker, KoR 2005 S. 8) und anschließend mit „qualifizierter Mindermeinung” begrüßt ( ders.