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Lohnsteuer | Mahlzeitengestellung im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers
Das FG Niedersachsen hat entschieden, dass die Gewährung von Mahlzeiten an Arbeitnehmer eines Kindergartens keinen geldwerten Vorteil darstellt, der lohnsteuerpflichtig ist. Der Arbeitgeber gewährte seinen Arbeitnehmern, die in der Gruppenbetreuung eingesetzt sind, unentgeltliche Mahlzeiten (Frühstück und Mittagessen), welche im Hause zubereitet wurden. Die Mahlzeiten nehmen die Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Betreuung gemeinschaftlich mit den Kindern ein. Das Finanzamt sah in der unentgeltlichen Gewährung von arbeitstäglichen Mahlzeiten einen Sachbezug, der mit dem anteiligen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten sei (R 31 Abs. 7 LStR 2005; jetzt R 8.1 Abs. 7 LStR 2009). Bei der Abgabe von Mahlzeiten (Frühstück und Mittagessen) an die Arbeitnehmer handele es sich – so das Gericht – grds. um Vorteile, die für ein...BStBl 1976 II S. 134