ImmoWertV Anlage 1 (zu § 12 Absatz 5 Satz 1)

Anlage 1 (zu § 12 Absatz 5 Satz 1)

Modellansätze für die Gesamtnutzungsdauer

Zur Festlegung der Gesamtnutzungsdauer sind bei Ermittlung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten die nachfolgenden Modellansätze zugrunde zu legen.


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Art der baulichen Anlage
Gesamtnutzungsdauer
freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser
80 Jahre
Mehrfamilienhäuser
80 Jahre
Wohnhäuser mit Mischnutzung
80 Jahre
Geschäftshäuser
60 Jahre
Bürogebäude, Banken
60 Jahre
Gemeindezentren, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude
40 Jahre
Kindergärten, Schulen
50 Jahre
Wohnheime, Alten- und Pflegeheime
50 Jahre
Krankenhäuser, Tageskliniken
40 Jahre
Beherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen
40 Jahre
Sporthallen, Freizeitbäder, Heilbäder
40 Jahre
Verbrauchermärkte, Autohäuser
30 Jahre
Kauf- und Warenhäuser
50 Jahre
Einzelgaragen
60 Jahre
Tief- und Hochgaragen als Einzelbauwerk
40 Jahre
Betriebs- und Werkstätten, Produktionsgebäude
40 Jahre
Lager- und Versandgebäude
40 Jahre
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude
30 Jahre

Für nicht aufgeführte Arten baulicher Anlagen ist die Gesamtnutzungsdauer aus der Gesamtnutzungsdauer vergleichbarer baulicher Anlagen abzuleiten.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAH-90304