Ausdehnung des Prüfungszeitraums auf nur bei Vorliegen einer Steuerhinterziehung noch nicht verjährte Besteuerungszeiträume
zulässig
Leitsatz
1. Wurden die Umsätze einer Tierheilpraktikerin in einem ein Vorjahr betreffenden Klageverfahren als umsatzsteuerpflichtig
beurteilt, so spricht vieles für das Vorliegen einer Steuerhinterziehung, wenn die Tierheilpraktikerin gleichwohl in den Folgejahren
ihre Umsätze als umsatzsteuerfrei behandelt und keine Umsatzsteuererklärungen abgegeben hat.
2. Bei dieser Sachlage ist es nicht ernstlich zweifelhaft, dass das das Finanzamt auch noch für solche Besteuerungszeiträume
eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung anordnen darf, für welche die ggf. erforderlichen Umsatzsteuerbescheide nur noch bei Vorliegen
einer Steuerhinterziehung und bei einer dadurch auf zehn Jahre verlängerten Festsetzungsfrist erlassen werden können.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2010 S. 210 Nr. 7 AO-StB 2011 S. 26 Nr. 1 DStRE 2011 S. 451 Nr. 7 EFG 2010 S. 1372 Nr. 17 PAAAD-43896
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Online-Dokument
FG München, Beschluss v. 25.03.2010 - 14 V 3963/09
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