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BBK Nr. 11 vom Seite 504

Die ertragsteuerliche Erfassung der Privatnutzung eines betrieblichen Kfz

BMF fasst Rechtslage neu zusammen

Ingrid Geworske

[i]BMF vom 18. 11. 2009, NWB LAAAD-32841Im November 2009 hat das BMF seine bisherigen Schreiben zur Behandlung der Privatnutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs im Ertragsteuerrecht überarbeitet . Die Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die Nutzung des Fahrzeugs durch den Unternehmer; die zur Nutzung an Arbeitnehmer überlassenen Kraftfahrzeuge sind von diesen Regelungen nicht erfasst. [i]Arbeitshilfe „Kfz-Rechner”, NWB ZAAAD-37232Die wichtigsten Aussagen des BMF-Schreibens werden im Folgenden mit Beispielsfällen dargestellt.

I. Zuordnung und Nachweis der betrieblichen Nutzung

1. Betriebliche Nutzung

Bezüglich der Zuordnung [i]Sikorski, Steuerliche Probleme bei Kfz, 2. Auflage, Herne 2009des Kraftfahrzeugs wird zunächst auf die Regelung in R 4.2 Abs. 1 EStR verwiesen. Hierbei ist zu beachten, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie die Familienheimfahrten ebenfalls als betriebliche Nutzung angesehen werden.

Der private Nutzungsanteil eines betrieblichen Fahrzeugs kann nach der 1 %-Methode ermittelt werden, sofern das Fahrzeug zu mehr als 50 % [i]Bedingung: Betriebliche Nutzung > 50 %betrieblich genutzt wird. Diese Grenze gilt für alle Fahrzeuge, die nicht nur vereinzelt für private Zwecke genutzt werden, unabhängig davon, ob das Fahrzeug auch zum Betriebsvermögen gehör...

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