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BBK Nr. 11 vom Seite 486

Langfristige Fremdwährungsausleihungen in Handels- und Steuerbilanz

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 516Mit § 256a HGB ist durch das BilMoG erstmals eine Vorschrift zur Währungsumrechnung eingeführt worden. Obwohl lediglich die gängige Praxis der Währungsumrechnung abgebildet werden sollte, ergeben sich im Falle der Darlehenshingabe in fremder Währung beim Zusammenspiel von Handels- und Steuerbilanz zahlreiche Fragen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in BBK 11/2010 S. 516.

I. Folgebewertung in der Handelsbilanz nach BilMoG

Nach § 256a Satz 1 HGB sind auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am [i]Sinkender Kurs der Fremdwährung = niedrigere BewertungAbschlussstichtag umzurechnen. Ist der Fremdwährungskurs zum Abschlussstichtag im Verhältnis zum Euro gesunken, ist bei mittel- und langfristigen Fremdwährungsausleihungen zwingend eine niedrigere Bewertung geboten.

Eine Prognose über die voraussichtliche Dauer einer währungskursbedingten Wertminderung ist durch das BilMoG ab 2010 nicht mehr erforderlich, da diese Prognose beiläufig in der Währungskursbildung enthalten ist. Für den Bilanzierenden eröffnen sich somit hinsichtlich seiner Einschätzung der Dauer einer Wertminderung keine Wahlrechte mehr.

II. Folgebewertung in der Steuerbilanz nach BilMoG

[i]Dauernde Wert-minderung?Steu...

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