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Neue Zulassungs-Regulierung für ungebundene Finanzdienstleister
Gesetzesänderung noch in 2010 geplant
Der Regulierungszug in der europäischen Finanzbranche rollt und hat durch die Verfehlungen innerhalb der Branche, die durch die Finanzkrise eklatant sichtbar wurden, noch an Schubkraft gewonnen. Die jüngsten Regulierungsoffensiven für Finanzdienstleister im weitesten Sinne betrafen vornehmlich Banken und Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 32 KWG, sowie Versicherungsvermittler. Finanzdienstleister mit einer bloßen Gewerbeerlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) blieben weitgehend unreglementiert. Die „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen” des Bundesministeriums für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) soll hier noch in 2010 zu einer Gesetzesänderung führen. Die geplanten Änderungen für ungebundene Finanzdienstleister werden zwar den Beratern mehr Aufwand bereiten, aber sie dürften das Ansehen des Berufsbilds des freien Finanzberaters verbessern.
Vermittler von Investmentfonds und Beteiligungen waren von der europäischen MiFID-Direktive und dem Finanzmarktrichtlinien-Umsetzungsgesetz (FRUG) von 2007 nicht direkt betroffen, da sie unter die Bereichsausnahme der MiFID fielen. Ebenso hat das Anlegerschutz- und Schuldverschreibungsgesetz von 2009 lediglich f...