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Kein Veräußerungsverlust bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAD-43755 Der Gesetzentwurf zum JStG 2010 enthält eine Änderung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Danach sollen in Zukunft Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs nicht mehr von § 23 EStG erfasst werden.
Bisherige Rechtslage
[i]Bisherige Rechtslage ermöglicht Geltendmachung eines VerlustsInsbesondere bei Anschaffungen von Neuwagen im Privatvermögen kommt der bisher geltenden Regelung aufgrund des (BStBl 2009 II S. 296) besondere Bedeutung zu. Werden nämlich innerhalb einer Jahresfrist nach der Anschaffung Veräußerungsverluste erzielt, können diese nach der BFH-Entscheidung steuerlich im Rahmen der Regelungen des § 23 EStG berücksichtigt werden. Trotz anderer Ansichten in der Literatur hatte der BFH sich hierzu entschieden. Er begründete seine Auffassung damit, dass das Gesetz alle Wirtschaftsgüter im Privatvermögen erfasse. Die Voraussetzungen für eine teleologische Reduktion, also Einschränkung des Wortlauts aufgrund gesetzgeberischer Zielbestimmungen, würden nicht vorliegen. Von einer Einkünfteerzielungsabsicht des Klägers könne typisierend ausgegangen werden. In der Literatur wurde diese Rechtsprechung positiv aufgenommen.
[i]Anwendungsbeispiele für die o. g. RechtsprechungDas somit geschaffene „Steuersparmodell” erlaubt die Berücksichtigung der Verluste, die zwischen Anka...