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Ehevertrag mit Hauptfokus „Unternehmer”
[i]Viefhues, NWB 3/2009 S. 140 „Neues Unterhaltsrecht”NWB IAAAD-02499Aufgrund der Reform des Unterhaltsrechts zum und der seitdem ergangenen Gerichtsentscheidungen ist der Beratungsbedarf im Eherecht derzeit sehr groß. Da die Folgen einer Ehescheidung für die Beteiligten sehr gravierend sein und in vielen Bereichen Streitigkeiten entstehen können, ist es zu empfehlen, sich mit dem Abschluss eines Ehevertrags auseinanderzusetzen. In zahlreichen Fällen ist der Abschluss eines Ehevertrags nicht zwingend erforderlich. Ratsam wird eine Vereinbarung zwischen den Verlobten bzw. Ehegatten jedoch insbesondere dann sein, wenn ein Ehegatte wegen Kindesbetreuung seine berufliche Tätigkeit vollständig aufgibt, ein Ehegatte von seinen Eltern erhebliche Vermögenswerte zu Lebzeiten oder aufgrund Verfügung von Todes wegen erhält oder einer der Ehegatten über ein eigenes Unternehmen verfügt bzw. daran beteiligt ist oder er einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht und sich dabei nicht zugleich in einem Angestelltenverhältnis befindet. Das folgende Muster legt das Hauptaugenmerk auf ein Ehepaar, bei dem der Ehemann als Unternehmer tätig ist, während die Ehefrau sich in einem Angestelltenverhältnis befindet. Sicherlich k...