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Änderungsumfang von Einkommensteuerbescheiden bei zusammenveranlagten Ehegatten
(1) Allein die Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen eines den Vorwegabzug betreffenden rückwirkenden Ereignisses, das die Verhältnisse nur eines Ehegatten berührt, berechtigt nicht zur Korrektur eines Fehlers, der die steuerlichen Verhältnisse des anderen Ehegatten berührt. (2) Eine Änderung wegen einer nachträglich bekannt gewordenen Tatsache kommt nicht in Betracht, wenn sich die nachträglich bekannt gewordene Tatsache zunächst wegen Zusammenveranlagung nicht ausgewirkt hatte (Bezug: § 173 Abs. 1 Nr. 2, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO; § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG 1990/1997).
Im Streitfall war zu entscheiden, ob ein ungekürzter Vorwegabzug bei den Sonderausgaben zu gewähren ist, nachdem beim Ehemann rückwirkend die Sozialversicherungspflicht weggefallen ist und der Einkommensteuerbescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ...