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Führt die Anhebung der Wegstreckenentschädigung zur Erhöhung des pauschalen Kilometersatzes?
In NWB 4/2010 S. 261 hat Radschun über die sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Empfängern von Wegstreckenentschädigungen nach den Landesreisekostengesetzen und den übrigen Steuerpflichtigen berichtet.
[i]Ein Mustereinspruch ist abrufbar unter NWB YAAAD-35420Gemäß R 9.5 Abs. 1 Satz 5 LStR 2008 i. V. mit dem (BStBl 2001 I S. 541) wird bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs zu Dienstreisen ein pauschaler Kilometersatz von 0,30 € je Fahrtkilometer berücksichtigt, während die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz den Kostenersatz für ihre Mitarbeiter zum auf 0,35 €/km heraufgesetzt haben. Die Wegstreckenentschädigungen, die in Höhe von 0,35 €/km gezahlt werden, sind gem. § 3 Nr. 13 EStG steuerfrei und zwar unabhängig von einem Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten. Der pauschale Kilometersatz, der steuerfrei ist, liegt damit 0,05 €/km höher als bei den übrigen Steuerpflichtigen.
Inzwischen ist hierzu eine Klage beim FG Baden-Württemberg unter dem Aktenzeichen 10 K 1768/10 anhängig.