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Lohnsteuerliche Folgen fehlgeschlagener Mitarbeiterbeteiligungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAD-43257 Arbeitnehmer werden immer häufiger über die unterschiedlichsten Modelle am Unternehmen ihres Arbeitgebers beteiligt. Wird die Vermögensbeteiligung verbilligt überlassen, führt dies regelmäßig zu Arbeitslohn. Fraglich ist allerdings, welche steuerlichen Folgen zu ziehen sind, wenn das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm fehlschlägt und/oder rückabgewickelt wird. Hierzu sind jüngst einige Entscheidungen des BFH ergangen.
Verfall eines Optionsrechts
[i]BFH, Urteil v. 3. 5. 2007 - VI R 36/05 (BStBl 2007 II S. 647)So hat der Optionskosten bei Verfall des Optionsrechts als vergebliche Werbungskosten zum Abzug bei den Einkünften aus § 19 EStG zugelassen. Allerdings ist derartiger Erwerbsaufwand entgegen § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG erst in dem Kalenderjahr abziehbar, in dem das Optionsrecht verfällt.
Rückabwicklung eines Mitarbeiteraktienprogramms
[i]BFH, Urteil v. 17. 9. 2009 - VI R 17/08 (BStBl 2010 II S. 299)In dem Verfahren VI R 17/08 hat der BFH entschieden, dass die Rückgabe zuvor vergünstigt erworbener Aktien an den Arbeitgeber zu negativen Einnahmen bzw. Werbungskosten führt, wenn ein fehlgeschlagenes Mitarbeiteraktienprogramm rückabgewickelt wird. Zwischenzeitlich eingetretene Wertveränderunge...