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Nachträgliche Vergütungsansprüche bei langfristigen Verträgen nach der USt-Senkung für Hotels
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom hat der [i]Eckert, Anmerkung zum BMF-Schreiben vom 5. 3. 2010, BBK 6/2010 S. 247 f., NWB CAAAD-39347. Gesetzgeber beschlossen, Beherbergungsleistungen in Hotels ab 2010 mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % zu besteuern . In vielen Fällen hat das aber nicht zu einer Reduzierung des Übernachtungspreises geführt, was bei den Kunden eine gewisse Verärgerung auslöste. Der Beitrag zeigt, inwieweit § 29 UStG zur Umstellung langfristiger Verträge bei Änderungen des Umsatzsteuersatzes anwendbar sein könnte.
I. Sachverhalt und Frage
1. Sachverhalt
Unternehmer U hatte einen Messestand für die Grüne Woche vom [i]Buchung der Hotel-zimmer im Mai 2009 für Januar 201015. 1. bis in Berlin gemietet. Für acht Mitarbeiter seines Unternehmens hatte U bereits im Mai 2009 bei dem Hotelier H acht Einzelzimmer für insgesamt 10 Tage gebucht. Über die Zimmerreservierung erhielt U ebenfalls im Mai 2009 eine rechtsverbindliche geschäftsübliche Buchungsbestätigung, die einen Gesamtbetrag von 6.400 € auswies.
Der Gesamtbetrag von 6.400 € wurde wie folgt spezifiziert: „80 € pro Übernachtung einschl. Frühstück · 10 Tage · 8 Mitarbeiter, einschl. der Umsatzsteuer von z. Zt. 19 %.”
[i]BuchungsbestätigungU erhielt am von H folgende ...