Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderung des steuerlichen Herstellungskostenbegriffs durch das BilMoG?
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 468 Mit weitet die Finanzverwaltung die steuerliche Herstellungskostenuntergrenze spürbar aus – und widerspricht damit sowohl der Auffassung des Gesetzgebers als auch der steuerlichen Rechtsprechung und dem Fachschrifttum.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in BBK 10/2010 S. 468.
I. Auffassung der Finanzverwaltung
[i]BMF vom 12. 3. 2010, NWB HAAAD-40121 Zur Anwendung des durch das BilMoG neu gefassten § 5 Abs. 1 EStG hat das Stellung genommen. Danach sind zwingend bei der steuerlichen Gewinnermittlung – unabhängig vom handelsbilanziellen Ansatz – in die Herstellungskosten auch einzubeziehen (Einbeziehungspflicht!):
[i]Jetzt: EinbeziehungspflichtKosten der allgemeinen Verwaltung,
Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs,
Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen,
Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung.
[i]Bisher: EinbeziehungswahlrechtDiese Interpretation steht der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung nach R 6.3 EStR (Einbeziehungswahlrecht für den Zeitraum der Herstellung) entgegen und dürfte in der Praxis erhebliche Auswirkungen haben.
II. Argumente der Finanzverwaltung
Das BMF stützt seine neue Auffassung zur pflichtmäßigen Ei...