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Lohnsteuerliche Folgen fehlgeschlagener Mitarbeiterbeteiligungen
Aktuelle Rechtsprechung des BFH
Arbeitnehmer werden immer häufiger über die unterschiedlichsten Modelle am Unternehmen ihres Arbeitgebers beteiligt. Damit wird u. a. dem Umstand Rechnung getragen, dass die Chance, unmittelbar am Erfolg oder Kapital des Unternehmens teilzuhaben, die Leistungsbereitschaft und das Verantwortungsbewusstsein von Arbeitnehmern und damit die Produktivität des arbeitgebenden Unternehmens erhöht. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH stellt die verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen durch den Arbeitgeber, beispielsweise von Aktien, einen geldwerten Vorteil dar, der – vorbehaltlich der in § 3 Nr. 39 EStG normierten Steuerbefreiung – regelmäßig zu steuerbaren Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit führt. Auch der Vorteil aus einem für Dienstleistungen gewährten Aktienoptionsprogramm bildet nach der Rechtsprechung des BFH im Regelfall Arbeitslohn. Fraglich ist jedoch, welche steuerlichen Folgen zu ziehen sind, wenn das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm fehlschlägt und/oder rückabgewickelt wird. Hierzu sind jüngst einige Entscheidungen des BFH ergangen.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter...