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CTS-Schneeballsystem – „Scheinrenditen” können als Verluste geltend gemacht werden
[i]Anerkennung der Scheinrendite im Jahr der Insolvenz als VerlustDie geprellten Kunden der Finanzfirma CTS können die über alle Jahre angefallenen Scheinrenditen im Jahr der Insolvenz, also im Jahr 2001, als Verluste geltend machen. Auf diese Anerkennung der Verluste haben sich Bund und Länder auf Initiative von Rheinland-Pfalz verständigt. Die Verluste können dann gemäß den allgemeinen steuerlichen Vorschriften gegebenenfalls rück- und vorgetragen werden.
[i]o. V., NWB 7/2009 S. 446; Schmidt-Liebig, NWB F. 3 S. 15105; ders., NWB 11/2007 S. 853; o. V., NWB 42/2003 S. 3261Ende 2001 war es zur Aufdeckung des bisher größten Falls von Anlagebetrug in der Geschichte von Rheinland-Pfalz und des Saarlands gekommen, in welchem die Anlagefirma Commodity Trading Service GmbH (CTS) bzw. deren Geschäftsführer mehr als 3.000 Kunden mit angeblichen Warentermingeschäften um bis zu 220 Mio € betrogen hatte. Damals waren erneut Zweifel an der Besteuerungspraxis bei Scheingewinnen aufgekommen.
[i]Scheinrenditen sind grds. steuerpflichtigBetrügerische Schneeballsysteme wirken sich auf die Betroffenen deshalb besonders schlimm aus, weil die Anleger nicht nur das eingezahlte Geld verloren haben, sondern auch Steuern auf die jahrelang vorgegaukelten Gewinne fällig werden. Wie der BFH zuletzt in se...BStBl 2009 II S. 190