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Wettbewerbsrecht | Ausschluss der Mängelgewährleistung gegenüber Verbrauchern unzulässig
Wer als gewerblicher Verkäufer auf einer Internetplattform Verbrauchern Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbietet, handelt unlauter und wettbewerbswidrig (§ 3, § 4 Nr. 11 UWG). Mit Verbrauchern ist die Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses unwirksam. Das gilt auch für Angebote, in denen der Verkäufer zwar darauf hinweist, nur an Gewerbetreibende zu verkaufen, jedoch keine Vorkehrungen gegen Kaufangebote von Verbrauchern trifft.
[i]Berners, NWB 19/2010 S. 1522Gegen zweideutige Angebote „nur an gewerblich handelnde Personen” können Verbände und Mitbewerber vorgehen. Für diese Anbieter besteht erhebliche Abmahngefahr.