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NWB Nr. 20 vom Seite 1589

Nutzung mobiler Internetdienste im EU-Ausland

[i] EU-Kommission, Presseinformation v. 1. 3. 2010 Seit dem gelten neue europäische Vorgaben für das Daten-Roaming (Art. 6a VO (EG) Nr. 544/2009 v. 18. 6. 2009). Sie sollen Personen, die sich mit ihrem Mobiltelefon oder einem WLAN-Stick im EU-Ausland in das Internet einwählen, vor unerwartet hohen Kosten schützen. Alle Mobilfunkanbieter müssen ihren Roamingkunden seit Anfang März die Option bieten, diese Funktion auf ein bestimmtes Datenvolumen oder einen bestimmten Höchstbetrag im Monat zu begrenzen. Für mindestens einen Höchstbetrag muss jeder Anbieter einen Unterbrechungsmechanismus einrichten, der die Datenverbindung beendet und sperrt. Dieses Limit muss bei oder knapp unter 50 € (netto) liegen. Nach Erreichen von 80 % des Höchstbetrags müssen die Kunden zunächst eine Warnung per E-Mail oder SMS erhalten. Der Anbieter kann weitere Obergrenzen für das Datenvolumen oder das Monatsentgelt festlegen, über die der Kunde vorab zu informieren ist. Wählt der Kunde keine andere Obergrenze und verzichtet er nicht ausdrücklich auf diesen Schutz, gilt spätestens ab dem die pauschale Grenze von ca. 50 € automatisch. Diese Vorschriften gelten (zunächst) bis zum Sommer 2012.

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