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Auflösung des negativen Kapitalkontos bei Betriebsaufgabe
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1590Das negative Kapitalkonto eines Kommanditisten ist nicht nur bei Veräußerung des Betriebs der KG oder des Mitunternehmeranteils aufzulösen. Vielmehr müssen auch ohne eine solche Veräußerung drei Fallgruppen beachtet werden, die zu einer gewinnwirksamen Auflösung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten führen.
Drei Fallgruppen der gewinnwirksamen Auflösung
Zu den drei Fallgruppen gehören:
Laufender Wegfallgewinn aufgrund einer negativen Gewinnprognose (Fallgruppe 1);
bei (gesellschaftsrechtlicher) Auflösung der KG fällt nach § 52 Abs. 33 Satz 3 EStG der Teil des negativen Kapitalkontos – allerdings tarifbegünstigt (§§ 16, 34 EStG) – weg, der auf ausgleichsfähigen Verlusten beruht (Fallgruppe 2);
Auflösung des negativen Kapitalkontos im Rahmen einer Betriebsaufgabe (§§ 16, 34 EStG), soweit nicht zuvor ein Wegfallgewinn nach der Fallgruppe 1 und/oder 2 angesetzt wurde (Fallgruppe 3).
NWB VAAAD-37696
[i]BetriebsaufgabeDas Urteil erging zur Auflösung im Rahmen einer Betriebsaufgabe (Fallgruppe 3), weil das Finanzamt das negative Kapitalkonto des Kommanditisten bis zum Beginn der Betriebsaufgabe bestandskräftig anerkannt hatte. Der BFH entschied, dass d...