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Steuerhindernisse bei grenzüberschreitenden Risikokapitalinvestitionen
Am (IP/10/481) hat die EU-Kommission einen Bericht veröffentlicht, in dem die Probleme der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Risikokapitalinvestitionen und entsprechende Lösungsmöglichkeiten dargestellt werden.
[i]Wichtigste Ergebnisse und Schlussfolgerungen der SachverständigengruppeDer Bericht fasst die wichtigsten Feststellungen und Schlussfolgerungen der Sachverständigengruppe zur Beseitigung von Steuerhindernissen für grenzüberschreitende Risikokapitalinvestitionen zusammen. Die Gruppe wurde 2007 von der Kommission eingesetzt als eine von mehreren Maßnahmen, durch die in der EU grenzüberschreitende Risikokapitalinvestitionen zugunsten der KMU erleichtert werden sollen.
Der Bericht zeigt zwei Hauptprobleme auf und empfiehlt folgende Lösungen:
[i]Doppelbesteuerung des Risikokapitalfonds-Managers Erstens kann die Anwesenheit eines Risikokapitalfonds-Managers in dem Mitgliedstaat, in dem die Investition getätigt wird, als steuerpflichtige Anwesenheit („Betriebsstätte”) des Fonds oder des Investors im betreffenden Staat behandelt werden. Dies kann zur Doppelbesteuerung führen, wenn der Ertrag der Investition auch in dem Land oder den Ländern besteuert wird, wo der Fonds oder der Investor ansässig ist. Die Sachver- S. 315ständigen schlagen daher vor, die...